Absturzsicherungen
Überprüfungspflichten
Gemäß der BGR 198 (Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz) muss der Unternehmer persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz nach Bedarf, mindestens jedoch einmal innerhalb von 12 Monaten, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen lassen.
Gerne übernehmen wir das für Sie. Sprechen Sie uns dazu an! Tel. 09872 / 9771-40.