Persönliche Schutzausrüstung im Sinne der PSA-Benutzungsverordnung ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung.
PSA wird in drei Kategorien eingeteilt, je nach Schwere der Gefahren, für die sie ausgelegt ist.
Die drei PSA-Kategorien:
Kategorie I |
Schutz vor geringfügigen Gefahren oder Risiken
(z. B. Spül- und Gartenhandschuhe, Regenschutzkleidung) |
Kategorie II |
Schutz vor mittleren Gefahren oder Risiken persönliche Schutzausrüstung, die nicht in den Kategorien 1 und 3 zuzuordnen sind.Beinhaltet alle übrigen PSA-Produkte mit Standard-Schutz vor mechanischen Risiken und oder auch individualiserte PSA. (z. B. Warnschutz, leichter Hitzeschutz) |
Kategorie III | Schutz vor Gefahren mit Todesfolgen oder unwiderruflichen Schäden der Gesundheit(z. B. zeitlich begrenzter Schutz gegen Schädigungen durch Chemikalien) |